Häufige Fragen zur 24h Pflege und Betreuung zu Hause

  1. Was bedeutet eine sog. 24 Stunden Betreuung und wie ist der Ablauf?
  2. Gibt es so etwas wie Grundvoraussetzungen für die Inanspruchnahme der sog. 24 Stunden Betreuung?
  3. Ist der Service, der von uns angebotenen sog. 24 Stunden Betreuung mit dem deutschen Gesetz vereinbar?
  4. Werden die Kosten für die sog. 24 Stunden Betreuung durch die Krankenkasse übernommen?
  5. Wie lange dauert es bis zur Entsendung einer Pflegekraft?
  6. Arbeiten die Pflegekräfte tatsächlich 24 Stunden?
  7. Wer betreut mich? Habe ich hier eine Wahl?
  8. Kann ich eine andere Pflegekraft verlangen?
  9. Kann ich eine Betreuungskraft mit anderen Aufgaben betrauen?
  10. Wie kann ich den Dienstleistungsvertrag kündigen? Welche Fristen sind einzuhalten?
  11. Wie läuft die Betreuung an Ostern und zu Weihnachten ab?
  12. Wie gestalten sich die Zahlungsmodalitäten?

 

1. Was bedeutet eine sog. 24 Stunden Betreuung?

Eine sog. 24 Stunden Betreuung umfasst die Anwesenheit einer Betreuungskraft, die bei den anfallenden hauswirtschaftlichen Tätigkeiten aushilft, sowie Hilfestellung bei der Grundpflege einer älteren Person leistet. Der Ablauf lässt sich grob in zwei Phasen aufteilen: In der ersten Phase beginnt eine zuvor von uns vorgestellte und von Ihnen ausgewählte Pflegekraft die Betreuung und verbleibt ca. zwei Monate vor Ort. Danach erfolgt ein Wechsel mit einer ebenfalls vorgestellten Pflegekraft. Ausführliche Darstellungen zum Wechsel der Betreuerinnen und zum Ablauf der sog. 24-Stunden Betreuung und Pflege zu Hause können Sie durch Klicken der entsprechenden Begriffe erhalten.

2. Gibt es so etwas wie Grundvoraussetzungen für die Inanspruchnahme der sog. 24-Stunden Betreuung?

Ja, und zwar benötigen die Pflegekräfte bzw. Betreuungskräfte ein eigenes Zimmer als Rückzugsmöglichkeit. Des Weiteren musst die Frage der Finanzierung der sog. 24-Stunden Pflege und Betreuung zu Hause geklärt und die Bereitschaft vorhanden sein Kost und Logis der Betreuungskraft zu übernehmen.

3. Ist der Service, der von uns angebotenen sog. 24 Stunden Betreuung mit dem deutschen Gesetz vereinbar?

Ja, denn seit der Beitritt osteuropäischer Länder in die Europäische Union steht es Unternehmen aus diesen Ländern frei ihre Dienstleistungen und Waren innerhalb der europäischen Wirtschaftszone feilzubieten. Ausführliche Antworten über die mit der sog. 24-Stunden Betreuung und Pflege verbunden rechtlichen Fragen erhalten sie in der gesonderten Rubrik rechtlicher Rahmen.

4. Werden die Kosten für die sog. 24-Stunden Betreuung durch die Krankenkasse übernommen?

Leider werden nach derzeitiger Rechtslage die Kosten für unsere Dienstleistungen nicht von den Krankenkassen übernommen und müssen somit privat finanziert werden. Je nach Einteilung einer pflegebedürftigen Person in einen Pflegegrad kann jedoch unter Umständen ein Anspruch auf weitere Zuschüsse entstehen.
Genaue Informationen im Einzelnen erhalten sie bei Ihrer Krankenkasse.

5. Wie lange dauert es bis zur Entsendung einer Pflegekraft?

In der Regel beträgt die Wartezeit bis zum Eintreffen einer Pflegekraft eine Woche. Grund dafür sind notwendige Behördengänge in Polen um erforderlichen formellen Voraussetzungen einer Entsendung zu erfüllen.
Längere Wartezeiten als zwei Wochen sind unwahrscheinlich.

6. Arbeiten die Pflegekräfte tatsächlich 24 Stunden?

Eine sog. 24-stündige Betreuung stellt in erster Linie Hilfe bei der Grundpflege und Haushaltshilfe dar. Sie beschreibt sowohl Hilfsleistungen am Tage als auch eine nächtliche Hilfe bei Bedarf helfend zur Seite zu stehen. Von daher kann man sehr wohl von einer 24h-Betreuung sprechen, wobei natürlich vereinbarte wöchentliche Arbeitszeit, Pausen, Ruhezeiten und individuelle Freizeit der Betreuungskraft zu beachten sind.

7. Wer betreut mich? Habe ich hier eine Wahl?

Unsere Erfahrung hat gezeigt, dass es unter Umständen schwierig sein kann eine bestimmte Person permanent an einem hilfsbedürftigen Menschen zu binden, auch wenn eine große Harmonie zwischen den beiden besteht.
Der Grund dafür ist nahe liegend: die Betreuungskräfte haben Familie und Freunde, die sie selbstverständlich sehen möchten. Ein gewöhnlicher Aufenthalt dauert zwei Monate. Danach erfolgt ein Wechsel, wobei eine Wiederkehr selbstverständlich möglich ist. Alle Betreuungskräfte haben Arbeitserfahrung auf diesem Gebiet und Sprachkenntnisse die von Grundkenntnissen bis fortgeschrittenen Kenntnissen reichen. Abschließend haben Sie auch die Möglichkeit anstelle einer Betreuerin einen Betreuer zu wählen. Unser Ziel ist es, dass im Laufe der Betreuung nur zwei bestimmte Betreuungskräfte im ca. zweimonatigen Rhythmus für die Betreuungsaufgaben entsendet werden.

8. Kann ich eine andere Pflegekraft verlagen?

Grunsätzlich ja. Bei Vorliegen von personenbezogenen Problemen können wir mittelfristig einen Ersatz der Betreuungskraft arrangieren.

9. Kann ich eine Betreuungskraft mit anderen Aufgaben betrauen?

Die von unseren Betreuuern zu verrichtenden Tätigkeiten bestimmen sich aus dem geschlossenen Dienstleistungsvertrag. Die Mitarbeiter sind ausschließlich ihrem Arbeitgeber weisungsgebunden. Alle eventuellen Nebenabreden sind ohne unsere Einbindung unzulässig. Auf Wunsch können wir die Vertragsbedingungen an die neuen Erfordernissen anpassen. Darauf legen wir besonderen Wert, um nicht in einen rechtsfreien Raum abzugleiten. Darin zeigt sich unter anderem unsere Seriösität.

10. Wie kann ich den Dienstleistungsvertrag kündigen? Welche Fristen sind einzuhalten?

Die regelmäßige Kündigungsfrist beträgt 14 Tage und gilt ab dem Eingang der Erklärung. Diese kann ohne besonderen Grund erfolgen. Eine Ausnahme bildet das Ableben einer betreuten Person. In diesem traurigen Fall endet das Vertragsverhältnis automatisch mit einer Frist von lediglich fünf Tagen nach dem Eintritt des Todes. Eine Erklärung ist diesem Fall überflüssig. Wir bitten jedoch um schnellstmögliche Mitteildung diese schwerwiegenden Ereignisses.

11. Wie läuft die Betreuung an Ostern und zu Weihnachten ab?

Auch zu dieser Zeit gilt das Vertragsverhältnis. Allerdings wird das Entgelt anteilig erhöht.

12. Wie gestalten sich die Zahlungsmodalitäten?

Mehr dazu erfahren Sie auf der Seite: 24 Stunden Pflege Kosten


Wenn Sie Fragen zur 24h-Betreuung und Pflege zu Hause haben, rufen Sie uns bitte an unter der Telefonnummer: 07154 / 805695 Sie können aber auch unser Kontaktformular ausfüllen und wir werden Sie dann schnellstmöglich zurückrufen.