In drei Schritten zur 24h-Pflege zu Hause


Identifikation des Pflege- und Betreuungsbedarfs

1. Identifikation des Pflege- und Betreuungsbedarfs

Der Sinn und Zweck der 24-Stunden-Pflege besteht darin, das subjektive Wohlbefinden und die individuelle Lebensqualität von Menschen mit erkennbaren gesundheitlichen Einschränkungen zu verbessern. Dazu ist es zunächst notwendig herauszufinden, welche Wünsche und Bedürfnisse der Pflegebedürftige trotz seiner gesundheitlichen Einschränkungen hat, um sich weiterhin in seiner häuslichen Umgebung wohlzufühlen. Wenn Sie davon überzeugt sind, dass die 24-Stunden-Pflege eine geeignete Maßnahme ist, um die Lebensbedingungen eines Ihrer Familienangehörigen nachhaltig zu verbessern, und Sie ein unverbindliches Angebot wünschen, ist es für uns von entscheidender Bedeutung, genaue Informationen über den Zustand des Pflegebedürftigen zu erhalten.

Die Erfassung des Bedarfs und der Bedürfnisse erfolgt mithilfe unseres Fragebogens. Die dadurch gewonnene Klarheit hinsichtlich der Ausgangslage, insbesondere in Bezug auf relevante betreuerische und pflegerische Herausforderungen, ermöglicht es uns, die Lebensqualität der zu Betreuenden durch maßgeschneiderte Personalvorschläge bestmöglich zu fördern. Darüber hinaus hilft der Fragebogen dabei, die Perspektiven der Betreuung zu erörtern und den Betreuungstarif festzulegen.

Identifikation des Pflege- und Betreuungsbedarfs


2. Vorstellung möglicher Betreuungskräfte

Nach drei, spätestens jedoch vier Werktagen, schicken wir Ihnen in der Regel drei Kurzprofile von qualifizierten Betreuerinnen zu, die Angaben zur Person, Bildung, Betreuungserfahrung und Sprachkenntnissen enthalten. Eine freie Beurteilung seitens des polnischen Pflegedienstleisters rundet das Kurzprofil ab. Zu diesem Zeitpunkt steht gleichzeitig der Tarif der Betreuungsleistung fest, der sich aus dem tatsächlichen Hilfsbedarf ergibt. Sollte eine der vorgestellten Betreuerinnen ihre Akzeptanz gewinnen, so können Sie uns dies kurz mitteilen. Unsererseits wird daraufhin ein Dienstleistungsvertrag vorbereitet und die polnische Partnerfirma informiert, die anschließend organisatorische Vorbereitungen trifft.

Sozialversicherte polnische Pflegekräfte

Vorstellung möglicher Betreuungskräfte

Die polnische Pflegekräfte verfügen zum größten Teil über mehrjährige Einsatzerfahrung als Betreuungs- und Pflegekräfte in Deutschland, stellen jedoch keine Pflegefachkräfte im Sinne des deutschen Altenpflegegesetzes (AltPflG) dar, weshalb sie nicht als Altenpfleger bzw. Altenpflegerinnen bezeichnet werden dürfen. Daneben erfüllen Sie nicht den vollständigen Aufgabenkatalog einer Pflegefachkraft, die neben der Grundpflege, der Gesundheitsförderung und der (sozialen) Betreuung zusätzlich Aufgaben der Behandlungspflege wahrnimmt. In diesem Zusammenhang sind die beiden wesentlichen Bestandteile der Behandlungspflege, die Wundpflege und das Medikamentenmonitoring zu nennen, welche von den vermittelten Pflegekräften nicht durchgeführt werden dürften. Sollte die Verrichtung solcher Aufgaben notwendig sein, sollten diese z. B. von einem ambulanten Pflegedienst durchgeführt werden.

Zusammen mit unseren polnischen Kooperationspartnern legen wir neben der fachlichen Eignung und den Deutschkenntnissen einen besonderen Augenmerk auf die inneren Werte unserer Seniorenbetreuer/innen. Neben Werten wie Eigen- und Fremdverantwortung, Rücksichtnahme, Fürsorge sowie Ehrlichkeit, die selbstverständlich zur Rolle einer pflegenden Kraft gehören und allgemein unter "Sozialverhalten" subsummiert werden können, rücken bei unseren Pflegekräften zusätzlich innere Werte in den Fokus, die sich insbesondere im Umgang mit Pflegebedürftigen äußern. Dazu zählen Werte wie Lebenseinstellung, Güte, Vertrauen, Heiterkeit, Natürlichkeit und Spontanität, die vor allem auf Qualitäten in der mitmenschlichen Interaktion mit dem Pflegebedürftigen abzielen und eine freundliche Athmosphäre verbreiten, die zur Gesundheit und Heilung dringend benötigt wird.

3. Vertragsschluß und Anreise

Der vorbereitete Vertrag wird Ihnen in zweifacher Ausführung zugeschickt. Sie erhalten die Möglichkeit der Prüfung und der Unterzeichnung. Nachdem der unterschriebene Vertrag bei uns eingegangen ist, übernehmen wir zusammen mit dem polnischen Pflegedienstleister die Organisation der Anreise zu dem von Ihnen gewünschten Betreuungsbeginn. Das s. g. A1 Fomular, das als schriftlicher Nachweis einer sozialversicherungspflichtigen Anstellung bei einem nicht deutschem Pflegedienstleister fungiert, wird bei den polnischen Behörden vor Ort beantragt und nach einigen Tagen ausgestellt. Die Kopie dieses Formulars erhalten Sie schließlich als Nachweis für die Rechtmäßigkeit der 24-Stunden Betreuung. 

Vertragsschluß und Anreise

 

Falls Sie weitere Fragen zum Ablauf der sog. 24-Stunden Pflege haben, können wir Ihnen diese auch persönlich am Telefon beantworten.

Sie erreichen uns unter der Rufnummer 07154/805695.

Antworten auf häufig auftretende Fragen finden Sie darüber hinaus in unseren FAQ.